NUR zur professionellen Anwendung durch medizinisches Fachpersonal
Erstattungsfähig & BfArM gelistet
Unser CE-zertifizierter und erstattungsfähiger Antigen-Schnelltest ist
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter der Nummer AT455/20 gelistet.
KEIN ABGABE AN PRIVATPERSONEN! Sie bestätigen:
Wir sind im Gesundheitswesen, Händler im Gesundheitswesen, Unternehmen und bestätigen hiermit, dass wir:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Sichern Sie sich jetzt unseren Covid-19 Antigen Schnelltest:
• Klinische Sensitivität = 98/105 = 93,33%
(95% CI * 86,27% ~ 97,05%)
• Klinische Spezifität = 237/239 = 99,16%
(95% CI * 96,68% ~ 99,85%)
• Genauigkeit: (98 + 237) / (98 + 7 + 2 + 237) * 100% = 97,38%
(95% CI * 96,58% ~ 99,43%)
* Konfidenzintervall
• durch den günstigen Preis voll erstattungsfähig
In nur 20 Min. erhalten Sie das Testergebnis!
• einfache Handhabung durch Ihren Betriebsarzt/-ärztin oder Ihre Betriebskrankenschwester/-pfleger
• schnelle und zuverlässige Testergebnisse in nur 20 Minuten
• angenehmere Testung: kann mit Mund- und Nasenrachenproben durchgeführt werden, ortsunabhängige Durchführung
• Haltbarkeit: 24 Monate, Lagerung bei +4°C bis +30°C
• nach dem Öffnen innerhalb von 1 Stunde verwenden
• unter dem Qualitätsstandard EN ISO 13485:2016 produziert
Zur professionellen Anwendung durch medizinisches Fachpersonal
Der CE-gekennzeichnete Antigen-Schnelltest erfüllt die seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geltenden und durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für erstattungsfähige Antigen-Tests:
Erstattungsfähig & BfArM gelistet
Unser CE-zertifizierter und erstattungsfähiger Antigen-Schnelltest ist
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter der Nummer AT455/20 gelistet.
Mit unserem günstigen und leistungsstarken Antigentest leisten wir unseren Beitrag dazu, dass regelmäßiges und umfassendes Testen möglich ist und Neuinfektionen auch vor Symptombeginn im Frühstadium der Infektion erkannt werden können.
Unabhängig davon ob der Test über den Rachen oder die Nase durchgeführt wird, liefert er nachgewiesenermaßen ein gleich verlässliches Ergebnis (im Rahmen der angegeben Leistungsmerkmale). So kann individuell über den jeweils angenehmeren Weg getestet werden. Zudem ist der Test für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI und die Anbieter der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag durch den günstigen Preis voll erstattungsfähig.
Wir schaffen Sicherheit ohne lange Wartezeit: in wenigen Minuten zum Corona-Test-Ergebnis.
Der Antigen-Schnelltest liefert präzise Ergebnisse in weniger als 20 Minuten und kostet nur den Bruchteil eines üblichen PCR-Tests. Das Probematerial aus Rachenabstrichen wird auf virales Protein getestet. Der Test kann bereits in einer frühen Phase einer Infektion eingesetzt werden. Das Ergebnis über eine mögliche übertragungsrelevante Infektion wird direkt vor Ort abgelesen. Die Proben müssen nicht ins Labor geschickt werden. Der Antigen-Schnelltest entlastet somit ganz nebenbei wichtige Laborkapazitäten.
Das PocRoc® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltestkit (kolloidales Gold) wird zum qualitativen Nachweis des SARS-CoV-2-VirusNucleocapsid-Proteins verwendet, welches ein wichtiges konserviertes Strukturprotein von SARS-CoV-2 in menschlichen Nasen-/Rachenproben ist. Jeder Mensch empfindet den Abstrichvorgang unterschiedlich. Das PocRoc® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltestkit hat den Vorteil, dass der Abstrich über den jeweils individuell unempfindlicheren Weg (Nase oder Rachen) erfolgen kann. Der Nachweis von SARS-CoV2-Nucleocapsid-Proteinantigen kann zur Unterstützung der Diagnose einer neuartigen Coronavirus-Infektion verwendet werden und ist hilfreich für die Früherkennung einer neuartigen Coronavirus-Pneumonie-Infektion in der Latenzzeit.
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Bitte beachten Sie:
- Abgabe an Händler im Gesundheitswesen, Angehörige der Heilberufe, des Heilgewerbes oder von Einrichtungen, die der Gesundheit dienen sowie sonstige Personen, soweit sie Medizinprodukte herstellen, prüfen, in der Ausübung ihres Berufes in den Verkehr bringen, implantieren, in Betrieb nehmen, betreiben oder anwenden.
- Abgabe an Unternehmen, die bestätigen, dass die Anwendung durch eine medizinisch geschulte Fachkraft durchgeführt wird (Infektionsrisiko).
- Keine Abgabe an Privatpersonen/Endkunden.